Ausländer Incoming-Versicherung Krankenschutz für Schengen Visum
Die Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste, die mit Visum nach Deutschland und andere EU-Länder einreisen, bis 365 Tage Aufenthalt.
Ab
1,20 Euro
pro Person pro Tag
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Welche Leistungen umfasst die Visum Plus Incoming-Krankenversicherung?
Die Incoming Krankenversicherung erstattet die Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen
Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A,E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Massage, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- € je Versicherungsjahr
- ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro
Versicherungsjahr
- bis zu 300,- € bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- € ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
- Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen
- Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
- Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
- Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- €
- Die Höchsterstattungssumme in der Krankenversicherung beträgt pro versicherte Person 50.000,- €
- Die Visum Plus Incoming Krankenversicherung ist ohne Selbstbehalt im Schadenfall
Was ist nicht versichert?
Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen im § 6.
Wer kann sich versichern?
Personen bis zum Alter von 75 Jahren (75. Geburtstag):
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Mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land, in der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten
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Mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn bei Antragsbeginn kein Wohnsitz in Deutschland mehr besteht und der ständige Wohnsitz im Ausland ist.
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Empfehlung: Zusatzschutz Incoming Sachpaket:
Zusätzlich zur Incoming-Krankenversicherung kann für den ausländischen Gast noch
ein Schutz bestehend aus Reise-Haftpflicht und Reise-Unfallversicherung, Notfallschutz und optionaler Reise-Gepäckversicherung abgeschlossen werden.
Reise-Haftpflichtversicherung
Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungs-
umfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich
sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Die Versicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch,
ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete
Schadensersatzansprüche wehrt die Reiseversicherung für Sie ab und bietet damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Reise-Unfallversicherung
Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlt die Versicherung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn
Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen).
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung.
Versicherungssummen Reise-Unfallversicherung:
5.000,– € im Todesfall, bis zu 25.000,– € im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)
Versicherungssumme Reise-Haftpflichtversicherung:
1.500.000,– € pauschal für Personen- und Sachschäden.
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"Die VisumPlus Incoming Versicherung der HanseMerkur erfüllt alle Anforderungen an einen anerkannten Krankenschutz für das Schengen-Visum." |
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Die Visum Plus Incoming-Versicherung der HanseMerkur
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Enthaltene Versicherungen
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Incoming Krankenversicherung
Incoming Sachpaket:
Die Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung ist als Zusatzschutz im eigenen Vertrag abschließbar >> mehr Infos hier |
Reiseart
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Gültig für Incoming Reisen |
Geltungsbereich
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Gültig für die Bundesrepublik Deutschland oder in einem EU-Land, der
Schweiz oder Liechtenstein. |
Maximale Reisedauer |
Die Höchstversicherungsdauer beträgt 365 Tage.
Verlängerungen innerhalb dieser Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich. |
Altersbegrenzung |
Die Visum Plus Incoming Versicherung kann für ausländische Gäste bis zum 75. Geburtstag abgeschlossen werden. |
Abschlusshinweis
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Der Kauf der Versicherung kann jederzeit vor Einreise erfolgen, wenn diese für den Visum-Antrag benötigt wird.
Der Kauf muss spätestens innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland, den Ländern der Europäischen Union sowie der Schweiz
und Liechtenstein erfolgen.
Der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen. |
Zahlungsart
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Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte. |
Laufzeit |
Der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der
Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug. Der Versicherungsschutz ist auch
gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn. |
Familientarife |
Es werden keine Familientarife angeboten,
Jeder Reisende ist mit dem Einzeltarif abzusichern.
Familien können sich auch über die
Gruppen-Incoming-Versicherung ab 3 Personen versichern. |
Selbstbeteiligung |
Keine Selbstbeteiligung. |
Produktinformationsblatt |
Produktinformationsblatt PDF für die Incoming Krankenversicherung VisumPlus
Leistungsübersicht PDF für die Incoming Versicherung VisumPlus |
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Oft gestellte Fragen:
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Was tun, wenn das Einreisedatum bei Abschluß noch unbekannt ist? |
Steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Einreise- bzw.
Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen. |
Was tun bei vorzeitiger Rückreise des Gastes? |
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet. |
Was tun bei abgelehntem Einreisevisum? |
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist
innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
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Ist die geforderte Mindestdeckung von 30.000 € vorhanden? |
Ja, eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € in der Krankenversicherung ist gewährleistet. Der Versicherungsschutz
erstreckt sich auf Arzt- und Krankenhauskosten, Arzneimittel, zahnärztliche Behandlungen sowie auf Krankenrücktransport.
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Gibt es die Versicherungsdokumente auch in englischer Sprache? |
Ja, auch beim deutschsprachigen Abschluß erhalten Sie die Versicherungsdokumente sofort per E-Mail in deutscher und in englischer Sprache. |
Das kostet die Visum Plus Incoming-Versicherung der HanseMerkur:
Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung
Das sind die Vorteile dieser Schengen-Visum Versicherung:
✓ Die Visum Plus Incoming-Versicherung der HanseMerkur versichert ausländische Gäste und Besucher bis 365 Tage
✓ Schengen-Visum Versicherung für Einreisen in die Länder des Schengener Abkommens
✓ auch für Einreisen in die Schweiz, Lichtenstein
✓ keine Selbstbeteiligung
✓ erfüllt die Mindestdeckung von 30.000 € beim Krankenschutz
✓ Sofort Online-Abschluß und sofortige Versicherungspolice für den Visum Antrag
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Leistungsübersicht und Versicherungsbedingungen zur Visum Plus Incoming Versicherung der HanseMerkur |
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HanseMerkur Visum Plus Insurance cover for foreign guests up to 365 days* >>
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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
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